Teilnahmebedingungen

Stand: Juni 2026
Anbieter: Schächter Sports GmbH, Im Wegel 17, 76855 Annweiler am Trifels, Deutschland
Website / Shop: shop.schaechter-sports.com

Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schächter Sports GmbH für die Buchung von Fußballprogrammen, Veranstaltungen, Camps, Tryout Experiences, Coaching Clinics, digitalen Sessions und ähnlichen Angeboten.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Schächter Sports GmbH, Im Wegel 17, 76855 Annweiler am Trifels, Deutschland, nachfolgend „Veranstalter“, und Kundinnen und Kunden über die Teilnahme an Programmen des Veranstalters.

1.2. Die Programme können insbesondere Fußballtrainings, Tryout Experiences, lokale Camps, Coaching Clinics, digitale Sessions, sportliche Entwicklungsprogramme, Spiel- und Trainingsformate, Clubbesuche, Kultur- oder Freizeitbestandteile sowie ähnliche Leistungen umfassen.

1.3. Die konkreten Leistungen, Termine, Orte, Preise und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktseite, Buchungsseite, Angebotsbeschreibung oder Buchungsbestätigung.

1.4. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nicht, sofern der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsschluss und Buchung

2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde den Buchungsvorgang im Online-Shop abschließt und eine Bestell- oder Buchungsbestätigung per E-Mail erhält.

2.2. Bei Buchung für minderjährige Teilnehmende erklärt die buchende Person, dass sie erziehungsberechtigt ist oder über eine entsprechende Bevollmächtigung verfügt und berechtigt ist, die Buchung vorzunehmen.

2.3. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Alter, Kontaktdaten, Notfallkontakt und, soweit erforderlich, medizinischen oder organisatorischen Besonderheiten.

2.4. Der Veranstalter kann die Teilnahme verweigern, wenn erforderliche Informationen fehlen, offensichtlich falsch sind oder sicherheitsrelevante Angaben nicht rechtzeitig vorliegen.

3. Preise und Zahlung

3.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

3.2. Der Gesamtbetrag ist bei Buchung vollständig und sofort fällig.

3.3. Der Teilnahmeplatz wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung verbindlich reserviert.

3.4. Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden.

3.5. Etwaige Transaktionskosten, Fremdwährungsgebühren oder sonstige Kosten auf Seiten der Kundin oder des Kunden trägt die Kundin oder der Kunde.

4. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Programmen

4.1. Bei den angebotenen Programmen handelt es sich in der Regel um Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden.

4.2. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4.3. Eine Stornierung oder Umbuchung ist daher nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen oder einer individuell vereinbarten Regelung möglich.

5. Stornierung und Umbuchung durch Kundinnen und Kunden

5.1. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Post an den Veranstalter gerichtet werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.

5.2. Soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung, Buchungsbestätigung oder einem individuellen Angebot keine abweichenden Stornierungsbedingungen genannt sind, gelten für Einzelprogramme wie Tryout Experience, USA Selection Program, German Coaching Clinic, lokale Camps und vergleichbare Produkte folgende Stornierungsgebühren:

 Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung Stornierungsgebühr
Mehr als 14 Kalendertage vor Programmbeginn 0 % / volle Rückerstattung
14 bis 8 Kalendertage vor Programmbeginn  50 % des Gesamtpreises
7 Kalendertage oder weniger vor Programmbeginn 100 % des Gesamtpreises
Nichterscheinen 100 % des Gesamtpreises
Vorzeitiger Abbruch 100 % des Gesamtpreises

5.3. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Programm oder eine Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies organisatorisch machbar ist und der Veranstalter der Änderung schriftlich zustimmt. Es können zusätzliche Kosten entstehen.

5.5. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

6. Änderungen, Absage oder Abbruch durch den Veranstalter

6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmbestandteile zu ändern, wenn dies aus organisatorischen, sportlichen, wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des Programms nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6.2. Trainingszeiten, Spielzeiten, Gegner, Plätze, Trainerinnen und Trainer, Clubbesuche, Spielbesuche, Ablaufpläne und Veranstaltungsorte können sich ändern, insbesondere aufgrund von Wetter, Verfügbarkeit, Sicherheitsvorgaben, sportlichen Kalendern, behördlichen Vorgaben oder Entscheidungen Dritter.

6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, ein Programm abzusagen oder zu verschieben, wenn wesentliche Gründe vorliegen, insbesondere höhere Gewalt, Sicherheitsbedenken, behördliche Anordnungen, Krankheit, Ausfall wichtiger Dienstleister, Nichterreichen einer ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl oder fehlende Durchführbarkeit.

6.4. Wird ein Programm durch den Veranstalter vollständig abgesagt, ohne dass die Kundin oder der Kunde hierfür verantwortlich ist, erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Visa-, Unterkunfts- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur, soweit der Veranstalter hierfür gesetzlich zwingend haftet.

7. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten

7.1. Die Teilnehmenden müssen körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, am gebuchten Programm teilzunehmen.

7.2. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Medikamentenbedarf, Verletzungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Programms relevant sein können.

7.3. Teilnehmende müssen die Anweisungen des Veranstalters, der Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Platzbetreiber, Unterkunftsbetreiber, Transportdienstleister und sonstigen verantwortlichen Personen befolgen.

7.4. Teilnehmende haben sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmenden, Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern, Gegnern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Mitarbeitenden, Gästen und Dritten zu verhalten.

7.5. Nicht erlaubt sind insbesondere Gewalt, Beleidigungen, Diskriminierung, Mobbing, Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, mutwillige Beschädigungen, grob unsportliches Verhalten sowie sicherheitsgefährdendes Verhalten.

7.6. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, Sicherheitsanweisungen oder Verhaltensregeln kann der Veranstalter Teilnehmende ganz oder teilweise vom Programm ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, soweit der Ausschluss durch das Verhalten der teilnehmenden Person veranlasst wurde.

7.7. Die Kundin oder der Kunde haftet für Schäden, die durch die teilnehmende Person an Unterkünften, Transportmitteln, Sportstätten, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum Dritter verursacht werden, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter oder einem von ihm verantworteten Dritten verursacht wurde.

8. Minderjährige Teilnehmende

8.1. Für die Teilnahme minderjähriger Personen ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

8.2. Durch Abschluss der Buchung bestätigt die buchende Person, dass sie erziehungsberechtigt ist oder über eine entsprechende Bevollmächtigung verfügt.

8.3. Die erziehungsberechtigte Person ist dafür verantwortlich, dass die minderjährige teilnehmende Person körperlich, gesundheitlich und sportlich für das gebuchte Programm geeignet ist.

8.4. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Medikamentenbedarf oder besondere Betreuungsbedürfnisse sind dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen.

8.5. Der Veranstalter ist berechtigt, in dringenden medizinischen Notfällen angemessene Hilfe zu veranlassen und die erziehungsberechtigte Person unverzüglich zu informieren. Entstehende Kosten trägt die Kundin oder der Kunde, soweit nicht eine Versicherung oder ein anderer Dritter eintritt.

9. Versicherungen, Reisedokumente und persönliche Verantwortung

9.1. Die Kundin oder der Kunde ist selbst verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Reise- und Reiserücktrittsversicherung, soweit dies für das jeweilige Programm relevant ist.

9.2. Bei Programmen mit Reisebestandteilen ist die Kundin oder der Kunde selbst verantwortlich für gültige Reisedokumente, Visa, Einreisebestimmungen, Impf- oder Gesundheitsnachweise und sonstige behördliche Anforderungen.

9.3. Persönliche Gegenstände, Sportausrüstung, Wertgegenstände und Reiseunterlagen sind von den Teilnehmenden selbst zu sichern. Der Veranstalter haftet für Verlust oder Beschädigung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Teilnahmebedingungen.

10. Bildrechte, Foto- und Videoaufnahmen

10.1. Während der Programme können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Kommunikations- und Marketingzwecken erstellt werden.

10.2. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende identifizierbar sind, erfolgt nur, soweit hierfür eine wirksame Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

10.3. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist für eine freiwillige Marketingeinwilligung die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

10.4. Eine verweigerte oder widerrufene Einwilligung in die Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am gebuchten Programm.

11. Datenschutz

11.1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies für Buchung, Zahlungsabwicklung, Organisation, Durchführung, Sicherheit, Kommunikation und Nachbereitung des Programms erforderlich ist.

11.2. Gesundheitsdaten, Notfallinformationen und sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die sichere Durchführung des Programms oder für Notfälle erforderlich ist.

11.3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

12. Haftung

12.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

12.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Störungen oder Schäden, die unmittelbar durch Dritte verursacht werden, insbesondere Fluggesellschaften, Hotels, Transportdienstleister, Sportstätten, Vereine, Behörden, medizinische Dienstleister oder sonstige externe Anbieter, soweit der Veranstalter hierfür nicht gesetzlich verantwortlich ist.

12.4. Die Haftung für selbstverschuldete Unfälle, Verletzungen oder Schäden der Teilnehmenden bleibt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Höhere Gewalt

13.1. Der Veranstalter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Änderungen oder Einschränkungen, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden.

13.2. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Streiks bei Drittanbietern, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Platzsperrungen, Sicherheitsanordnungen oder vergleichbare Ereignisse.

13.3. Der Veranstalter wird sich bemühen, angemessene Ersatzlösungen anzubieten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

14. Geistiges Eigentum und Programminhalte

14.1. Trainingsinhalte, Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Übungen, digitale Inhalte, Marken, Logos und sonstige Materialien des Veranstalters bleiben Eigentum des Veranstalters oder der jeweiligen Rechteinhaber.

14.2. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.4. Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen für zukünftige Buchungen anpassen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.